Jugendsch..
Jugendsch(m)utzgesetzAbs.1; Allgemeine Gesetze zum Jugendschmutz:
§1: Ein Junge der das 14.Lebensjahr erreicht hat, ist berechtigt ein Mädchen mit ins Bett zu nehmen und sie heiß und innig zu lieben.
§2: Ein Mädchen unter 10 Jahren darf nicht geküsst werden.
§3: Zunge rausstrecken wird mit 10 Küssen bestraft.
§4: Beim langen Küssen legt das Mädchen den Kopf in den Nacken.
§5: Beim Küssen liegt der Kopf des Mädchens im Arm des Jungen.
§6: Ein einfacher Kuss dauert 5-20, ein freundschaftlicher Kuss dauert 20-50 und ein leidenschaftlicher Kuss dauert 50-100 Sekunden.
§7: Küsse dürfen erzwungen werden.
§8: Beim Küssen ist jeder Widerstand zwecklos.
§9: Lass dich in jeder Situation küssen.
§10: Wenn ein Junge ein Mädchen liebt, muss er sie anmachen und nicht andersherum.
§11: Küsst ein Mädchen einen Jungen mit geschlossenen Augen so liebt sie ihn.
§12: Ein Kuss darf ein seltenes Geschenk sein.
§13: Auf Partys sind 10 Küsse Minimum.
§14: Das Werfen mit Gegenständen wird mit 5 Zungenküssen bestraft.
§15: Beim Zungenkuss sollte kein Kaugummi gekaut werden.
§16: Ein Mädchen mit blauen Augen oder roten haaren muss bei der Begrüßung geküsst werden.
§17: Mädchen mit blauen Augen dürfen ungefragt geküsst werden.
§18: Mädchen mit braunen Augen dürfen mit Jungs machen was sie wollen.
§19: Ein Junge der ein Mädchen schlägt darf 10 Tage kein Mädchen mehr küssen.
§20: Mädchen die pfeifen wollen geküsst werden.
§21: Schlägt ein Mädchen einen Jungen ist er berechtigt sie zu küssen.
Abs.2; Liebesanzeichen:
§22: Wenn man jemanden auf den rechten Fuß tritt heißt das „Hass“, auf den linken heißt das „Liebe“.
§23: Über die Haare von jemanden streicheln heißt es: „Ich kann ohne Dich nicht sein!“
§24: Rumgequengel heißt: „Nimm mich in die Arme!“
§25: Krault ein Mädchen einem Jungen das Haar heißt das: „Ich kann nicht ohne Dich leben!“
§26: In den kleinen Finger beißen heißt: „Ich bin Single!“
§27: Mit dem linken Auge zwinkern heißt: „Du bist scharf!“
§28: Auf die Lippen beißen heißt: „Eifersucht“
§29: Lange in die Augen sehen heißt: „Ich bin unsterblich in Dich verliebt!“
§30: Sich küssen ohne verliebt zu sein ist keine Sünde.
§31: Rot werden bedeutet: „Es stimmt was Du sagst!“
§32: Jemanden am Handgelenk festzuhalten heißt: „Ich bin in Dich verliebt!“
§33: Zweimal hintereinander die Zunge rausstrecken heißt: „Ich will mit Dir schlafen!“
§34: Lässt ein Mädchen einen Jungen die Hausaufgaben abschreiben, liebt sie ihn.
§35: Ein leidenschaftlicher Kuss ohne Benutzung der Zunge wird mit einem Tritt bestraft.
§36: Trägt man die Uhr am inneren Handgelenk, so ist man verliebt.
§37: Fragt ein Junge ein Mädchen nach ihrem Alter, so will er mit ihr schlafen.
§38: Nimmt ein Junge ein Mädchen an die Hand, so will er mit ihr alleine sein.
§39: Zieht man die Ärmel hoch bedeutet es: „Liebeskummer“
§40: Zieht man die Uhr aus heißt es: „Zieh dich aus…!“
§41: Bläst ein Mädchen einem Jungen das Feuerzeug oder das Streichholz aus bedeutet es: „Ich will, dass du mich küsst!“
§42: Bläst ein Mädchen einem Jungen das Streichholz aus, will sie mit ihm schlafen.
§43: Den Mund zusammenpressen bedeutet: „Ich mag nicht alleine sein!“
§44: Sagt jemand: „Schönes Wetter heute!“, bedeutet dies: „Aber noch schöner wäre es, wenn wir zusammen wären!“
§45: An den Haare eines Mädchen ziehen bedeutet: „Du bist echt sexy!“
§46: Vor einem Jungen stolpern heißt: „Nimm mich in die Arme!“
§47: Am Ring drehen bedeutet: „Ich kann nicht genug von Dir bekommen!“
§48: Wenn ein Mädchen einen Jungen in die Weichteile schlägt oder tritt, muss sie ihn solange küssen bis der Schmerz nachlässt.
§49: Trinken ein Mädchen und ein Junge aus einer Flasche, lieben sie sich sehr.
§50: Eine Briefmarke schief auf den Brief kleben bedeutet: „Ich denke an Dich!“
§51: Einen Kuss auf die Hand heißt „Verehrung“, ein Kuss auf die Wange heißt „Freundschaft“, einen Kuss auf die Augen heißt „Sehnsucht“, ein Kuss auf die Stirn heißt „Verlangen“, ein Kuss auf die Schulter heißt „Begierde“ und ein Kuss auf den Mund „Liebe“
§52: Husten und räuspern bedeutet: „Ich liebe Dich!“
§53: Zunge rausstrecken bedeutet: „Küss mich!“
§54: Auf den Fuß treten: „Liebeserklärung“
§55: Sich gegenseitig in die Augen schauen heißt: „Liebe“
§56: Schenkt ein Mädchen einem Jungen das Jugendsch(m)utzgesetz, so will sie ihn als Freund.
§57: Bewirft ein Mädchen eine Jungen mit Schimpfwörtern, wird sie mit Küssen bestraft.
§58: Nimmt ein Mädchen einem Jungen etwas weg, gehört es 45 Minuten ihr.
§59: Schaut ein Mädchen oder ein Junge dem anderen kurz in die Augen bedeutet dies: „Liebst Du mich?“
§60: Spielt ein Mädchen oder ein Junge mit dem Füller heißt es: „Ich habe von dir geträumt!“
§61: Schnipst ein Mädchen oder ein Junge mit den Fingern bedeutet es: „Du siehst gut aus!“
§62: Kneift ein Mädchen oder ein Junge den anderen heißt dieses: „Ich will Dich was fragen!“
§63: Blinzelt ein Mädchen oder ein Junge mit den Augen bedeutet es: „Ewige Liebe“
§64: Steckt ein Mädchen oder ein Junge den Zeigefinger in den mund heißt es: „Wärm mich!“
§65: Zieh ein Mädchen oder ein Junge die Nase hoch sagt es damit aus: „Ich liebe Dich!“
§66: Klopft ein Mädchen einem Jungen oder umgekehrt dem anderen auf die Schulter sagt es: „Ausziehen!“
Abs.3; Ebenfalls wichtige Jugensch(m)utzparagraphen:
§67: Sagt ein Mädchen ein Zahl zwischen eins und 25, darf ein junge ein Körperteil von ihr betasten.
§68: Ein Mädchen auszuspannen ist verboten und wird mit einer Woche Ignorierung bestraft.
(Außerdem darf der jenige im Krankenhaus nicht besucht werden.)
§69: Wenn ein Mädchen ihre Zunge über die Lippen streift ist sie geil.
§70: Zieh ein Mädchen einem Jungen den Schnürsenkel auf, darf er ihr unter den Rock bzw. in die Hose fassen.
§71: Zieht ein Mädchen einem Jungen die Brille aus bzw. kneift sie ihn, so darf er mit ihr eine Stunde lang machen was er will.
§72: Beim küssen ist jeder Abstand zu vermeiden.
§73: Wenn du verliebt bist sei nicht schüchtern.
§74: Bitte nie um einen Kuss, gib selber einen.
§75: Frage nicht ob du küssen darfst, tu es einfach.
§76: Wer in der Jugend nicht küsst bereut es später.
§77: Mehr als 60 Küsse am Abend oder am Sonntag sind nicht erlaubt.
§78: Vor jedem Kuss in die Augen schauen.
§79: Am Stöhnen des Mädchen erkennt man ihre Gefühle.
Abs.4; Über dieses Gesetz…:
§80:Der Besitzer ist verpflichtet es immer bei sich zu haben oder es für alle sichtbar in seinem Zimmer aufzuhängen.
§81: Jeder der dieses Gesetz besitzt muss es mindestens 3-Mal unter die Menschen bringen.
§82: Übergabe dieser Gesetze an eine Person des andere Geschlechts ist nur mit einem Kuss erlaubt.
§83: Dies gilt nur, wenn du das Gesetz bei dir hast.
§84: Das Gesetz ist für Jungen und Mädchen, alle Paragraphen gelten auch umgekehrt.
§85:Das Jugendsch(m)utzgesetz muss zwischen 10 und 22 Jahren immer eingehalten werden.